Sicheres Arbeiten im Labor

Die wichtigsten
Schutzmaßnahmen und Forderungen zum sicheren Arbeiten in Laboratorien werden anschaulich
dargestellt. Schwerpunktmäßig werden die Regelungen der Laborrichtlinie der BG-Chemie
behandelt.
Aufgrund häufiger
Meinungsverschiedenheiten mit Behörden ist die korrekte Interpretation des Anwendungsbereiches
der Laborrichtlinie von großer Bedeutung.
Die wichtigsten
Anforderungen an Bau- und Ausrüstung von Laboratorien, speziell
bezüglich Lüftung, Verkehrsflächen, Türen und Abzügen, sind übersichtlich
dargestellt. Ausführliche Hinweise finden Sie zur Installation von Körper- und
Augenduschen, der elektrischen Installationen sowie zur Auswahl der Kleidung, speziell
Laborkittel und Schuhe.
Neben den
allgemeinen Betriebsanweisungen nach § 20 Gefahrstoffverordnung,
einschließlich der Gruppenbetriebsanweisungen, sind Regelungsinhalte für die allgemeinen
Betriebsanweisungen aufgeführt. Wichtige Details zur korrekten Durchführung der
vorgeschriebenen Unterweisungen des Betriebspersonals nach § 20 Gefahrstoffverordnung
schließen sich an.
Der größte Teil
der Laborrichtlinie beschäftigt sich mit der sicheren Handhabung von Chemikalien.
Die Vorschriften im Labor zum sicheren Umgang mit Chemikalien, im Abzug und in
dünnwandigen Glasgefäßen, werden anschaulich dargestellt.
Es schließen sich
Umgangsempfehlungen zur Durchführung von Druck- und Vakuumreaktionen an,
Empfehlungen zur sicheren Lagerung von Druckgasflaschen, brennbarer und
giftiger Stoffe sowie zum Einsatz von Sicherheitsschränken.
Wichtige
Vorschriften zur sicheren Labororganisation, z. B. Rauchverbot, Verbot
von Essen und Trinken, schließen die Regelungen in Laboratorien ab.