Gefahrstoff Didakta HFB |
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Lagerung von GefahrstoffenDie wesentlichen
Richtlinien zur Lagerung von sehr giftigen und giftigen Stoffen nach Gefahrstoffverordnung
werden dargestellt. Insbesondere werden die TRGS 514, 515 ausführlich interpretiert. Der Anwendungsbereich
der TRGS 514 wird ausführlich dargestellt, einschließlich der Ausnahmen der Anwendung.
Die unterschiedlichen baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen
an Gefahrstoffläger im Freien und in Gebäuden sind aufgeführt. Zu den wichtigsten Vorschriften beim Lagern von sehr giftigen und giftigen Stoffen zählen die Zusammenlagerungsverbote. Die Zusammenlagerungsverbote
mit brennbaren Stoffen, mit Arznei-, Lebens-, Genussmittel sowie brennbaren Gütern werden
übersichtlich illustriert und dargestellt. Ferner sind die Ausnahmen von den
Zusammenlagerungsverboten von giftigen brennbaren Stoffen dargestellt.
Brandfördernde
Stoffe werden in Abhängigkeit ihres Gefahrenpotentials in 4 Gruppen eingeteilt,
diese Unterteilung nach TRGS 515 wird unter Angabe mehrere Beispiele aufgeführt. Die
Zusammenlagerungsverbote mit Stoffen anderer Eigenschaften, speziell der Gruppen 1 bis 3,
sind anschaulich zusammengefasst. Als Beispiel für
einen Alarmplan finden Sie ein betrieblich vielfach bewährtes Beispiel, eine
übersichtliche Zusammenstellung der Zusammenlagerungsverbote schließt diese
Ausführungen ab. |
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