Gefahrstoff Didakta HFB

 

 

Lagerung von Gefahrstoffen

Die wesentlichen Richtlinien zur Lagerung von sehr giftigen und giftigen Stoffen nach Gefahrstoffverordnung werden dargestellt. Insbesondere werden die TRGS 514, 515 ausführlich interpretiert.

Der Anwendungsbereich der TRGS 514 wird ausführlich dargestellt, einschließlich der Ausnahmen der Anwendung. Die unterschiedlichen baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen an Gefahrstoffläger im Freien und in Gebäuden sind aufgeführt.

Zu den wichtigsten Vorschriften beim Lagern von sehr giftigen und giftigen Stoffen zählen die Zusammenlagerungsverbote.

Die Zusammenlagerungsverbote mit brennbaren Stoffen, mit Arznei-, Lebens-, Genussmittel sowie brennbaren Gütern werden übersichtlich illustriert und dargestellt. Ferner sind die Ausnahmen von den Zusammenlagerungsverboten von giftigen brennbaren Stoffen dargestellt.

 

Brandfördernde Stoffe werden in Abhängigkeit ihres Gefahrenpotentials in 4 Gruppen eingeteilt, diese Unterteilung nach TRGS 515 wird unter Angabe mehrere Beispiele aufgeführt. Die Zusammenlagerungsverbote mit Stoffen anderer Eigenschaften, speziell der Gruppen 1 bis 3, sind anschaulich zusammengefasst.

Als Beispiel für einen Alarmplan finden Sie ein betrieblich vielfach bewährtes Beispiel, eine übersichtliche Zusammenstellung der Zusammenlagerungsverbote schließt diese Ausführungen ab.

 

 

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Stand: 12. Dezember 2004