Unterweisung weiblicher Arbeitnehmerinnen
Nach § 5 Mutterschutz-Richtlinienverordnung
müssen weibliche Arbeitnehmerinnen jährlich mindestens einmal jährlich über die
besonderen Gefahren beim Umgang mit entwicklungsschädigenden Stoffen unterwiesen werden.
Zum besseren
Verständnis des Gefahrenpotentials werden die kritischen Phasen der Schwangerschaft
dargestellt, alle derzeit bekannten entwicklungsschädigenden Ursachen aufgelistet.
Einleitend zur
Darstellung der gesetzlichen Beschränkungen und Verbote beim Umgang mit Stoffen finden
sich Erläuterungen zur Einstufung krebserzeugender, erbgutverändernder und
entwicklungsschädigender Stoffe.
Die Definition de Schwangerschaftsgruppen
gemäß Definition der MAK-Kommission ist für die Praxis besonders relevant.
Nach der
Darstellung der Beschäftigungsbeschränkungen und der Schutzmaßnahmen
werden die derzeit als entwicklungsschädigend eingestuften Stoffe aufgelistet.
Neben der
Mutterschutz-Richtlinienverordnung und der Gefahrstoffverordnung orientiert sich diese
Folienserie ganz wesentlich am Merkblatt M 039 der BG-Chemie .
Am Ende finden Sie
eine umfassende Liste der derzeit als entwicklungsschädigend sowie krebserzeugend und
erbgutverändernd eingestuften Stoffe.