Gefahrstoff Didakta HFB

 

 

Unterweisung weiblicher Arbeitnehmerinnen

 

Nach § 5 Mutterschutz-Richtlinienverordnung müssen weibliche Arbeitnehmerinnen jährlich mindestens einmal jährlich über die besonderen Gefahren beim Umgang mit entwicklungsschädigenden Stoffen unterwiesen werden.

Zum besseren Verständnis des Gefahrenpotentials werden die kritischen Phasen der Schwangerschaft dargestellt, alle derzeit bekannten entwicklungsschädigenden Ursachen aufgelistet.

Einleitend zur Darstellung der gesetzlichen Beschränkungen und Verbote beim Umgang mit Stoffen finden sich Erläuterungen zur Einstufung krebserzeugender, erbgutverändernder und entwicklungsschädigender Stoffe.

Die Definition de Schwangerschaftsgruppen gemäß Definition der MAK-Kommission ist für die Praxis besonders relevant.

Nach der Darstellung der Beschäftigungsbeschränkungen und der Schutzmaßnahmen werden die derzeit als entwicklungsschädigend eingestuften Stoffe aufgelistet.

Neben der Mutterschutz-Richtlinienverordnung und der Gefahrstoffverordnung orientiert sich diese Folienserie ganz wesentlich am Merkblatt M 039 der BG-Chemie .

Am Ende finden Sie eine umfassende Liste der derzeit als entwicklungsschädigend sowie krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuften Stoffe.

 

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Stand: 12. Dezember 2004