Gefahrstoff Didakta HFB

 

 


Die Chemikalien-Verbotsverordnung

Die wichtigsten Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung sind in dieser Folienserie zusammengefaßt.

Beim Inverkehrbringen von Chemikalien müssen die Verbote und Abgabebeschränkungen in weiten Bereichen von Handel, Gewerbe und Industrie beachtet werden. Zum besseren Verständnis der Verordnung hat sich die Unterscheidung in 3 unterschiedliche Regelungsebenen bewährt. Im Anhang zur Chemikalien-Verbotsverordnung befindet sich eine umfangreiche Auflistung von Produkten, die entweder überhaupt nicht oder nur mit Einschränkungen in Verkehr gebracht werden. Eine übersichtliche Zusammenstellung erleichtert die Anwendung dieser Verbote.

Die generellen Ausnahmen hiervon sind für öffentliche Einrichtungen und für die Ausbildung und Lehre bedeutsam. Stoffe mit definierten Eigenschaften dürfen nur mit Erlaubnis der Behörde an den Endverbraucher abgegeben werden, die Inhalte des hierbei zu führenden Abgabebuches werden aufgeführt. Zum Erlangen der Erlaubnis ist neben anderen Voraussetzungen die Sachkunde notwendig. Die für Firmen und Institutionen ersatzweise anstatt der Erlaubnispflicht geltende Anzeigepflicht wird beschrieben, die hierfür notwendigen Voraussetzungen dargestellt.

Stoffe mit definierten Eigenschaften dürfen nicht in Selbstbedienung angeboten werden. Es werden sowohl diese Stoffeigenschaften erklärt, die Voraussetzung aufgelistet, die zur Abgabe solcher Produkte zu erfüllen sind, die Sonderregelungen für Handelsgewerbetreibende aufgelistet als auch die Ausnahmen für spezielle Produkte dargestellt.

 

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Stand: 18. Dezember 2004