Die neue Gefahrstoffverordnung
Mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung zum Jahresanfang 2005 werden die
bisherigen Regelungen und Vorschriften vollständig geändert und durch eine vollkommen
neue Struktur mit gaänderten Inhalten ersetzt.
Zur Abklärung des Anwendungsbereichs sind einführend die neuen Begriffe
"Arbeitsplatzgrenzwert, Tätigkeit, Biologischer Grenzwert und Gefahrstoff"
definiert. Die wichtigsten Vorschriften zum Inverkehrbringen - Einstufung, Kennzeichnung,
Verpackung und Sicherheitsdatenblatt - werden verständlich dargestelt.
Eine zentrale Stelle in der neuen Verordnung nimmt die Informationsermittlung und
Gefährdungsbeurteilung ein, die ausführlich erläutert werden. Erstmalig wurde in der
Gefahrstoffverordnung ein ansatzweise grenzwertunabhängiges Schutzstufenmodell etabliert.
Die Maßnahmen der Schutzstufe 1 werden analog wie die der Schutzstufen 2 bis 4
verständlich interpretiert. Ausführlich wird auf die innerbetriebliche Kennzeichnung
eingegangen.
Die zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahr sowie die
grundlegenden Regelungen für Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle sowie die
Regelungen zur Zusammenarbeit verschiedener Firmen werden kurz vorgestellt.
Die neuen, der Biostoffverordnung angepaßten Vorgehensweise bei der arbeitsmedizinischen
Vorsorge, unterteilt in Angebots- und Pflichtuntersuchungen, werden kurz vorgestellt.